Mieze oder Bello als Erbe?
Eine ganze Reihe von Tierfreunden beschäftigt sich mit den Bedenken, was nach ihrem mit ihrem Haustier geschieht. Die Frage ist durchaus berechtigt: Was passiert, wenn ich sterbe? Kann ich beim Testament schreiben meinem Haustier etwas aus meinem Besitz vererben? Kann das Tier in meinem bisherigen Eigenheim bleiben? Wie stelle ich das alles einigermaßen sicher? Ist der Pfleger verpflichtet das Geld für die Tier Pflege auch zweckbestimmt auszugeben?
Kann ein Testament zugunsten eines Tieres angefochten werden?
Die Fragestellung ob man seinen Nachlass dem Haustier hinterlassen kann muss leider eindeutig mit nein beantwortet werden. Tiere behandelt der Gesetzgeber als Sachen und eine Sache kann kein Erbe sein. Als Erben kann man nur lebende Menschen und kein Haustier einsetzen.
Eine Anfechtung des Testaments wäre möglich, wenn ein bedachtes Tier beim Ableben des Erblassers schon überhaupt nicht mehr lebt. Es könnte von der Tatsache ausgegangen werden, dass der Erblasser sein Erbe anders verteilt hätte wenn ihm dies bekannt gewesen wäre. Eventuell wäre ein anderer Erbe in den Genuss des Nachlasses gekommen.
Was muss ich tun, wenn ich mein Tier versorgen möchte?
Wünscht ein potentieller Erblasser trotzdem dem Tier etwas zukommen zu lassen, ist dies über Auflagen an den Erben oder eventuell über eine Stiftung zu erreichen. Damit auch eine Kontrolle vorhanden ist, dass der Wille des Tierhalters über seinen Tod hinaus gewahrt ist, kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden.
Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
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